Es kommt, wie es kommen musste und jeder, der auch nur ein bisschen Hirn hat, prophezeit hat: der erste Politiker, Wolfgang Bosbach von der CDU, möchte die Online-Durchsuchung erweitern: auf normale Straftaten.
Bisher ist sie ja nur in für die Abwehr schwerster Gefahren zulässig, nicht jedoch zur Strafverfolgung. Das möchte Bosbach nun ändern und den Bürgern noch mehr in die Privatsphäre schauen dürfen. Damit wird aus der Richtung der Union das Bürgerrecht weiterhin mit den Füssen getreten.
Quellen und Links:
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