Rüdiger Schrembs, Autor eines Artikels in der Wahlkampfzeitung von Pro München, ist zur Zahlung einer Geldauflage von 2100 Euro verurteilt worden. Schrembs hatte im Wahlkampf der Kommunalwahlen 2008 in einem Artikel die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen als Lehrstelle des Abartigen bezeichnet.
Nicht länger sollen in der Öffentlichkeit provozierend auftretende Schwule, Perverse und Abartige als Vorbilder Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden.”
(Wahlkampfzeitung Pro München)
Die Landeshauptstadt München hat deshalb Strafanzeige gestellt. Das Landgericht München hat nun Schrembs zur Zahlung der Geldauflage verurteilt, das Strafverfahren wird eingestellt, da sich Schrembs für die Äußerungen bei der Koordinierungsstelle entschuldigt hat.
Die Bürgerbewegung Pro München ist aus dem Vorbild Pro Köln entstanden und ist im rechtsextremen Politikbereich anzusiedeln. Sie polemisieren gegen Ausländer, anderen Minderheiten und sprechen sich für eine Abschaffung der CSDs und gegen Homo-Rechte aus.
Ich persönlich finde an der Geschichte nur eines merkwürdig: Es wird öffentlich gegen eine Minderheit gehetzt, aber die Strafverfolgung wird gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt, nur weil man sich entschuldigt. Solche Aussagen sind nicht zu entschuldigen, vor allem dann nicht, wenn sie auch noch gedruckt in einer Zeitung erscheinen. Denn dann kann sich niemand herausreden, es wäre im Affekt passiert. Die Aussage ist mehrfach Korrektur gelesen worden und trotzdem stehen geblieben. Den Leuten gehört das Handwerk gelegt, das passiert aber nicht durch die Einstellung von Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage. Damit wird doch sogar gerechnet.
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