Update: Seit 1. August 2009 ist auch in den Fahrzeugen von U-Bahn, Strassenbahn und Bus der Konsum von alkoholischen Getränken verboten.

Die MVG hat nun ein Konsumverbot für alkoholische Getränke in die Hausordnungen ihrer U-Bahnhöfe mit aufgenommen. Damit ist der Alkoholgenuß in den Bahnhöfen untersagt. Das Kuriose dabei: In den Fahrzeugen darf weiterhin getrunken werden.

Das Verhalten in den Fahrzeugen ist durch die Benutzungsbedingungen des MVV geregelt. Sicher, es wird nicht mehr lange auf sich warten lassen, bis der MVV wie schon viele andere Verbünde vo ihm das Alkoholverbot in die Benutzungsbedingungen mit aufnimmt. Und ich persönlich habe da meine Zweifel, dass sich dieses Verbot auf U-Bahn, Bus und Tram beschränkt – das wird sicher einheitlich für alle Verkehrsmittel eingeführt.

Zukünftig darf man also im Regionalzug nach Nürnberg vom mobilen Bordservice ein Bier kaufen, aufmachen und geniessen ist jedoch erst nach Petershausen erlaubt. Denn dort endet der MVV. Bis dahin heisst es zumindest in der U-Bahn: Aufmachen und trinken erst nach dem Einsteigen. Na dann: Prost und eine gute Fahrt.

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