Zur Zeit vergeht ja kaum eine Woche, in der nicht wieder eine neue Hiobs-Botschaft durch die Medien geistert, dass illegal Adressdaten und Kontodaten gehandelt werden. Ich frage mich, wie blauäugig sind die Leute, oder glauben sie im Ernst, dass die Flut an Werbepost die man seit Jahren bekommt über das Telefonbuch adressiert werden? Seit einigen Jahren ist es sogar gang und gäbe, dass man angerufen wird, morgens, mittags, abends… Dahin ists mit der Feierabendruhe.
Wer sich mit einer dieser Call-Center tatsächlich mal unterhält (meist sind es ja Lottofirmen), der wird sein wahres Wunder erleben. Neben Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum haben diese bis dahin unbekannten Firmen auch die Kontodaten vorrätig. So verwundert es mich nicht, dass derzeit die Zeitungen und Fernsehmagazine voll sind, von Berichten über gestohlene Daten. Am Wochenende wurden die Daten von 21 Millionen Bundesbürgern bekannt. Mich wundert hier, dass es so lange gedauert hat.
Und so kommt es, wie es kommen muss. Politiker aller Parteien schreien nach schärferen Gesetzen und hartem Durchgreifen, strengere Strafen müssen her. Dabei ist der Datenhandel eindeutig geregelt, der Missbrauch strafbar. Wie überall zu lesen ist, es handelt sich um gestohlene Daten. Und meines Wissens ist Diebstahl immer noch unter Strafe gestellt. In §202a StGB heisst es:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Die Gesetze zum Umgang mit den Daten sind da, die Strafen sind festgelegt, nun fehlt nur noch, dass diese angewendet werden. Und da hilft der größte Schrei nach Verschärfung nichts, wenn durch mangelnde Anwendung das Gesetz noch nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es steht. Zur Strafverfolgung sei folgendes gesagt: §205 StGB sieht vor, dass die Strafverfolgung beantragt werden muss. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei besonderem öffentlichen Interesse tätig (was allerdings meiner Meinung nach schon längst geboten ist).
Über was regen wir uns eigentlich auf. Über den Missbrauch unserer Kontodaten? Wer seinen Kontoauszug regelmässig überprüft und unrechtmässige Abbuchungen feststellt, kann, nein, sollte widersprechen. Sollte die abbuchende Firma auf die Zahlung bestehen, weil bei Ihnen eine Bestellung vorliegt, dann darf man auch den Weg zur Polizei nicht scheuen, um Anzeige zu erstatten. Sicher, den Ärger hat man erstmal selber. Aber das wird auch durch das schärfste Gesetz nicht besser werden.
Welcher Missbrauch aber erst mit den Daten möglich ist, die durch die Vorratsdatenspeicherung oder öffentliche Videoüberwachung möglich ist, zeigen ein paar Beispiele, die auf der Seite von daten-speicherung.de aufgezählt sind. Und, welch Überraschung, hier ist auch der Staat ganz vorne mit dabei. Ein paar Auszüge aus Wolfgang Schäubles Wunderwelt:
Die Harburger Polizei suchte 2003 mit einem falschen Fahndungsfoto nach einem Sparbuchdieb. Geliefert hatte das Bild eine Videoüberwachungskamera – und der Student Marco Koch kam unschuldig in Haft.
Brandstiftung in Schleswig-Holstein. Alle, deren Handy sich zur Tatzeit in der Nähe des Brandorts befand, wurden von der Polizei angeschrieben. Wer nicht antworte, müsse mit weiteren Maßnahmen rechnen, so die Polizei. Die Generalstaatsanwaltschaft stoppte die Fahndung als rechtswidrig. Der Täter wurde auf andere Weise gefaßt.
Die Staatsanwaltschaft ließ die Wohnung eines G8-Gegners durchsuchen. In dem Durchsuchungsbefehl wird dem Betroffenen vorgeworfen, an einem vor wenigen Monaten verübten Brandanschlag auf das Berliner Unternehmen Dußmann beteiligt gewesen zu sein. Das Indiz für diese Annahme: Der Beschuldigte hatte im Internet nach “Dußmann” recherchiert. Dußmann unterhält unter dem gleichen Namen eines der größten Bücherkaufhäuser der Stadt.
Na dann, auf eine neue, überwachte und wahrscheinlich vergitterte Zukunft.
Quellen: